Im Öffentlichen Baurecht beraten wir vorrangig Bauherren, Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmen, Grundstückeigentümer, Architekten, Ingenieure, Vermieter und Mieter bei Vorhaben unterschiedlichster Art im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Unsere Schwerpunkte hierbei sind:
- Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit von Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen
- Prüfung und Beratung zu den Genehmigungsvoraussetzungen
- Vertretung im Widerspruchs- und gerichtlichen Verfahren zur Genehmigungserlangung
- Beratung und Vertretung bei bauordnungsrechtlichen Verfügungen und im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten (z.B. bei Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen oder Geldbußen)
- Beratung und Vertretung im öffentlichen Nachbarrecht und Denkmalschutzrecht
- Gestaltung von städtebaulichen Verträgen
- Beratung zu Bebauungsplänen und Veränderungssperren
- Gerichtliche Vertretung in Normenkontrollverfahren
- Baubegleitende Beratung und Vertretung z.B. zu Fragen der Objektplanung, Bauvorlageberechtigung, Brandschutz, Genehmigungsnachträgen, Fertigstellungsanzeige und der dafür erforderlichen Unterlagen
Referenzen in diesem Bereich können Sie der Referenzliste Architekten-, Ingenieur- und Baurecht entnehmen.