Kern des Privaten Baurechts stellt das gesetzliche Werkvertragsrecht sowie das Regelwerk der VOB/B und der VOB/C dar. In diesem Bereich verfügen wir über eine umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Vertretung der unterschiedlichen Baubeteiligten auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite. Hierzu gehören z.B. Anlagenbauunternehmen, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Nachunternehmer, Bauherren, Projektentwickler und Bauträger. Dieser vielfältige Erfahrungshorizont ermöglicht uns eine fundierte Beratung unserer Mandanten.
Unsere Schwerpunkte im Privaten Baurecht:
- Gestaltung, Prüfung, Verhandlung von Bauverträgen und sonstigen Bauvertragsunterlagen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Nachtragsmanagement
- Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf
- Rechtsberatung zu Sicherheiten im Bauvertragsrecht
- Rechtsberatung bei internationalen Bauvorhaben
- Beratung und Vertretung bei Vergütungsfragen, Kündigung und Abnahme
- Beratung und Vertretung bei Baumängeln
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Vertretung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren
Wir betreuen Mandanten insbesondere bei Projekten des Hoch-, Tief- und Anlagenbaus sowie bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Referenzen in diesem Bereich können Sie der Referenzliste Architekten-, Ingenieur- und Baurecht entnehmen.